AGB |
Der Vermieter vermietet an den Mieter für die angegebene Vertragsdauer das im anliegenden Mietvertrag beschriebene Ferienhaus zur Nutzung für Urlaubszwecke. Jede gewerbliche Nutzung und auch die Überlassung an Dritte (z.B. Untervermietung) sind nicht zulässig. Die Belegung ist nur mit der maximalen, im Mietvertrag ausgewiesenen Personenzahl zulässig.
In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind Nebenkosten, wie GEZ, Steuern, Abgaben usw. enthalten, soweit diese nicht nach Verbrauch (z. B. Strom, Wasser, Gas) berechnet werden oder sich die Nebenkosten auf Zusatzleistungen beziehen, die der Mieter freiwillig in Anspruch nehmen kann
3. Kaution
Ist eine Kaution vereinbart, so zahlt der Mieter an den Vermieter als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zusammen mit der Restzahlung des Mietpreises eine Kaution in Höhe von Euro 100,--. Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet und ist nicht verzinslich.
4. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag wird der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung stellen. Sollte die Anreise nach 17.00 Uhr erfolgen, so wird der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter noch folgende Arbeiten selbst erledigen:
Abziehen der Bettwäsche,
Spülen des Geschirrs,
Mülltrennung (Restmüll, Verpackungsmüll, „grüner Punkt“, Papier, Glas)
Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt
bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit 15 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt
bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt
bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt
bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt
weniger als 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 100 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises.
Der
Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Betrag zu bezahlen. Dem Mieter bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Der
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den
Mieter im Falle eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher
Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der
bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt
ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem
Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.
Kündigung durch den Vermieter
Der
Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen
(Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine
Fristsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle
kann der Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend Ziffer 5 der
allgemeinen Mietbedingungen verlangen.
7.
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der
Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des
Vertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
8.
Haftung des Vermieters
Der
Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im übrigen
wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. §
538 BGB. Der Vermieter haftet nicht für
Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten
werden. Der Vermieter haftet nicht
in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Die
Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder
rechtsverbindliche Erklärungen
abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
9.
Pflichten des Mieters
Der
Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar, Gartenanlage,
Terrasse mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der
Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden
Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig (prüfen Sie selbst, ob Ihre
Haftpflichtversicherung evtl. Schäden übernimmt), wenn und insoweit sie von
ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter
hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch
Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch
unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht
vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und
Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner
Begleitpersonen unterliegen. Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden
hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist,
unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle
anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden
ist der Mieter ersatzpflichtig. Das Rauchen in den Schlafzimmern ist nicht
gestattet.
In
Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten
und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Heiße Asche
darf nur in den dafür vorgesehenen Behälter geleert werden. Treten wegen
Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, bzw.
Brände auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter
ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, Mischmüll
etc.) zu beachten.
Bei
eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes
ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen oder evt. entstehenden Schaden gering zu halten. Der
Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der
Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung,
so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz)
zu. Für Reparaturarbeiten ist dem Vermieter oder Handwerker der Zutritt zu den
Wohnräumen zu gestatten.
10.
Tierhaltung
Tiere,
insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher
Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden, wenn nicht im
Mietvertrag eine andere Regelung getroffen ist. Die Erlaubnis gilt nur für den
Einzelfall. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
11.
Veränderungen an und in den Mieträumen durch den Mieter
Veränderungen
an und in den Mietträumen (insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und
Veränderungen an den technischen Einrichtungen etc. ) sowie Reparaturarbeiten
jedweder Art dürfen durch den Mieter nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des
Vermieters vorgenommen werden.
12.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
13.
Hausordnung
Die
gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es:
a)
jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten,
die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe
beeinträchtigen, zu vermeiden.b) Musizieren in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00
Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen.Rundfunk- Fernseh- und
Musikgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. c)
dass beim Grillen im Freien Rücksicht auf die Nachbarn genommen wird.
14.
Gerichtsstand
Für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, - soweit gesetzlich zulässig
- das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet.
Dieser Ort wird als Erfüllungsort vereinbart.
Wingst
01.11.2011